Moderne Sklaverei ist ein Verbrechen und eine Verletzung grundlegender Menschenrechte. Sie nimmt viele Formen an, darunter Sklaverei, Leibeigenschaft, Zwangs- und Pflichtarbeit, Kinderarbeit und Menschenhandel, die alle den Freiheitsentzug einer Person durch eine andere mit dem Ziel beinhalten, sie zum persönlichen oder kommerziellen Vorteil auszubeuten.
Bei der Protech Group verfolgen wir einen Null-Toleranz-Ansatz gegenüber moderner Sklaverei und verpflichten uns dazu, in allen unseren Beziehungen ethisch und integer zu handeln sowie wirksame Systeme und Kontrollen zu implementieren und durchzusetzen, um sicherzustellen, dass dies überall in unserem Unternehmen der Fall ist.
Die Protech Group ermutigt ihre Lieferanten, Richtlinien, Verfahren, Tools und Indikatoren einzusetzen, die erforderlich sind, um die Einhaltung der oben aufgeführten Grundsätze sicherzustellen. Darüber hinaus wird von Lieferanten erwartet, dass sie ihre eigenen Lieferketten so verwalten, überwachen und entwickeln, dass sichergestellt wird, dass die Anforderungen der Protech Group erfüllt werden. Die Einhaltung dieser Grundsatzerklärung ist ein wichtiges Kriterium, das im Lieferantenauswahlprozess der Protech Group berücksichtigt wird.
Faire Löhne und Arbeitsbedingungen
Wie in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte dargelegt (The Universal Declaration of Human Rights), hat jeder, der arbeitet, das Recht auf eine gerechte und angemessene Entlohnung, die ihm und seiner Familie ein menschenwürdiges Dasein sichert und erforderlichenfalls durch andere soziale Maßnahmen ergänzt wird.
Arbeitszeiten, Pausen, Feiertage und Urlaubszeiten werden in Übereinstimmung mit den örtlichen Gesetzen und Vereinbarungen festgelegt. In jedem Fall darf eine Arbeitswoche nicht mehr als 60 Stunden pro Woche umfassen, einschließlich Überstunden, außer in Notfällen oder ungewöhnlichen Situationen. Den Arbeitnehmern wird alle sieben Tage mindestens ein freier Tag gewährt. Die Protech Group stellt sicher, dass alle Mitarbeiter schriftliche Arbeitsverträge erhalten und ihren Arbeitsplatz nach einer angemessenen Kündigungsfrist verlassen können.
Darüber hinaus muss die den Arbeitnehmern gezahlte Vergütung allen geltenden lokalen Lohngesetzen entsprechen, einschließlich derjenigen in Bezug auf Mindestlöhne, Überstunden und gesetzlich vorgeschriebene Zusatzleistungen. Lohnabzüge als Disziplinarmaßnahme sind nicht zulässig. Den Arbeitnehmern muss für jede Lohnperiode zeitnah eine verständliche Lohnabrechnung zur Verfügung gestellt werden, die ausreichende Informationen enthält, um die genaue Vergütung der geleisteten Arbeit zu überprüfen. Jeglicher Einsatz befristeter, entsandter und ausgelagerter Arbeitskräfte unterliegt den Grenzen der örtlichen Gesetze.
Jede Arbeit muss freiwillig sein und es steht den Arbeitnehmern frei, jederzeit ihren Arbeitsplatz zu verlassen oder ihr Arbeitsverhältnis zu beenden. Der Arbeitgeber darf Identitäts- oder Einwanderungsdokumente, wie z. B. einen amtlichen Ausweis, einen Reisepass oder eine Arbeitserlaubnis, nicht aufbewahren oder auf andere Weise vernichten, verbergen, beschlagnahmen oder der betreffenden Person den Zugang dazu verweigern, es sei denn, eine solche Aufbewahrung ist gesetzlich vorgeschrieben. Arbeitnehmer sind nicht verpflichtet, Abgaben oder Gebühren jeglicher Art zu zahlen, die ihre Einstellung oder Beschäftigung ermöglichen.